Kommunalwahlen bestimmen, wer in Ihrer Gemeinde Verantwortung übernimmt. Gewählt werden u. a. der Gemeinderat und – je nach Bundesland – auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese Gremien entscheiden vor Ort über Themen wie Kitas und Schulen, Straßen und Radwege, Bauen und Wohnen, Umwelt- und Klimaschutz, Kultur, Sport sowie die Finanzen der Gemeinde.
Wichtig zu wissen: Ihre Stimme wirkt direkt vor Ort. Die Sitzverteilung richtet sich nach den Stimmenanteilen der Parteien/Listen. In vielen Bundesländern können Sie kumulieren (mehrere Stimmen geben) und panaschieren (Stimmen auf verschiedene Listen verteilen). Die genauen Regeln legt das Landesrecht fest.
Wichtig zu wissen: Ihre Stimme wirkt direkt vor Ort. Die Sitzverteilung richtet sich nach den Stimmenanteilen der Parteien/Listen. In vielen Bundesländern können Sie kumulieren (mehrere Stimmen geben) und panaschieren (Stimmen auf verschiedene Listen verteilen). Die genauen Regeln legt das Landesrecht fest.
So läuft die Stimmabgabe typischerweise ab:
- Wahlbenachrichtigung und Ausweis mitbringen.
- Im Wahllokal erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Lesen Sie die Hinweise oben auf dem Zettel.
- In der Wahlkabine setzen Sie die Kreuze bzw. verteilen Ihre Stimmen nach den Regeln Ihres Bundeslandes.
- Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Stimme nicht sichtbar ist, und werfen Sie ihn in die Urne.
- Ungültig wird eine Stimme z. B., wenn der Wille nicht eindeutig erkennbar ist oder unzulässige Zusätze gemacht werden.
- Barrierefreiheit: Viele Wahllokale sind barrierefrei. Bei Bedarf können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Unterstützung mitnehmen.
Mit der Briefwahl können Sie bequem von zu Hause wählen.
Antrag: Sie beantragen die Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigung (per Online-Formular, postalisch oder persönlich im Rathaus). Eine Bevollmächtigung ist möglich.
Fristen: Beantragen Sie möglichst frühzeitig; der Antrag muss rechtzeitig vor dem Wahltag eingehen. Bei plötzlicher Erkrankung ist in vielen Fällen eine Beantragung bis kurz vor Schließung der Wahllokale möglich.
Unterlagen: Sie erhalten Stimmzettel, Wahlschein, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag mit Rücksendeadresse.
Ausfüllen: Stimmzettel ausfüllen, in den Stimmzettelumschlag legen und verschließen. Wahlschein unterschreiben.
Abgabe: Alles in den Wahlbriefumschlag stecken und rechtzeitig absenden oder im Rathaus-Briefkasten einwerfen. Der Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag vor Schließung der Wahllokale eingehen.
Antrag: Sie beantragen die Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigung (per Online-Formular, postalisch oder persönlich im Rathaus). Eine Bevollmächtigung ist möglich.
Fristen: Beantragen Sie möglichst frühzeitig; der Antrag muss rechtzeitig vor dem Wahltag eingehen. Bei plötzlicher Erkrankung ist in vielen Fällen eine Beantragung bis kurz vor Schließung der Wahllokale möglich.
Unterlagen: Sie erhalten Stimmzettel, Wahlschein, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag mit Rücksendeadresse.
Ausfüllen: Stimmzettel ausfüllen, in den Stimmzettelumschlag legen und verschließen. Wahlschein unterschreiben.
Abgabe: Alles in den Wahlbriefumschlag stecken und rechtzeitig absenden oder im Rathaus-Briefkasten einwerfen. Der Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag vor Schließung der Wahllokale eingehen.
Wahlberechtigt sind – je nach Landesrecht – in der Regel:
- Personen ab 16 Jahren (teils 18),
- mit Hauptwohnsitz seit einer bestimmten Zeit in der Gemeinde,
- deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und -bürger.
Hier finden Sie verlässliche Informationen und Ansprechpartner:
Fragen an den SPD Gemeindeverband Saterland? Schreiben Sie uns: Vorsitzender@spd-saterland.com oder rufen Sie an: 04498 - 709924.
- Gemeinde-Informationen: Aktuelle Hinweise zur Wahl auf der Website der Gemeinde (Wahltermine, Wahllokale, Briefwahl).
- Landeswahlleitung: Rechtsgrundlagen, Merkblätter und Ergebnisse der Kommunalwahlen Ihres Bundeslandes.
- Einwohnermeldeamt: Fragen zum Wählerverzeichnis, Umzug, Briefwahl – kontaktieren Sie die Verwaltung vor Ort.
- Rats- und Ausschusssitzungen: Termine und Unterlagen finden Sie auf unserer Seite unter „Rat und Ausschüsse“.