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Kommunalwahl 2026: Was ist eine Kommunalwahl? - SPD Gemeindeverband Saterland

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Kommunalwahlen bestimmen, wer in Ihrer Gemeinde Verantwortung übernimmt. Gewählt werden u. a. der Gemeinderat und – je nach Bundesland – auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese Gremien entscheiden vor Ort über Themen wie Kitas und Schulen, Straßen und Radwege, Bauen und Wohnen, Umwelt- und Klimaschutz, Kultur, Sport sowie die Finanzen der Gemeinde.

Wichtig zu wissen: Ihre Stimme wirkt direkt vor Ort. Die Sitzverteilung richtet sich nach den Stimmenanteilen der Parteien/Listen. In vielen Bundesländern können Sie kumulieren (mehrere Stimmen geben) und panaschieren (Stimmen auf verschiedene Listen verteilen). Die genauen Regeln legt das Landesrecht fest.
So läuft die Stimmabgabe typischerweise ab:

  • Wahlbenachrichtigung und Ausweis mitbringen.
  • Im Wahllokal erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Lesen Sie die Hinweise oben auf dem Zettel.
  • In der Wahlkabine setzen Sie die Kreuze bzw. verteilen Ihre Stimmen nach den Regeln Ihres Bundeslandes.
  • Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Stimme nicht sichtbar ist, und werfen Sie ihn in die Urne.
  • Ungültig wird eine Stimme z. B., wenn der Wille nicht eindeutig erkennbar ist oder unzulässige Zusätze gemacht werden.
  • Barrierefreiheit: Viele Wahllokale sind barrierefrei. Bei Bedarf können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Unterstützung mitnehmen.
Mit der Briefwahl können Sie bequem von zu Hause wählen.

Antrag: Sie beantragen die Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigung (per Online-Formular, postalisch oder persönlich im Rathaus). Eine Bevollmächtigung ist möglich.
Fristen: Beantragen Sie möglichst frühzeitig; der Antrag muss rechtzeitig vor dem Wahltag eingehen. Bei plötzlicher Erkrankung ist in vielen Fällen eine Beantragung bis kurz vor Schließung der Wahllokale möglich.
Unterlagen: Sie erhalten Stimmzettel, Wahlschein, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag mit Rücksendeadresse.
Ausfüllen: Stimmzettel ausfüllen, in den Stimmzettelumschlag legen und verschließen. Wahlschein unterschreiben.
Abgabe: Alles in den Wahlbriefumschlag stecken und rechtzeitig absenden oder im Rathaus-Briefkasten einwerfen. Der Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag vor Schließung der Wahllokale eingehen.
Wahlberechtigt sind – je nach Landesrecht – in der Regel:
  • Personen ab 16 Jahren (teils 18),
  • mit Hauptwohnsitz seit einer bestimmten Zeit in der Gemeinde,
  • deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und -bürger.
Ausgeschlossen ist, wer z. B. vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält eine Wahlbenachrichtigung. Nach Umzug: Prüfen Sie Ihren Eintrag rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt. Informationen zu den genauen Regeln stellt die Landeswahlleitung bereit.
Hier finden Sie verlässliche Informationen und Ansprechpartner:
  • Gemeinde-Informationen: Aktuelle Hinweise zur Wahl auf der Website der Gemeinde (Wahltermine, Wahllokale, Briefwahl).
  • Landeswahlleitung: Rechtsgrundlagen, Merkblätter und Ergebnisse der Kommunalwahlen Ihres Bundeslandes.
  • Einwohnermeldeamt: Fragen zum Wählerverzeichnis, Umzug, Briefwahl – kontaktieren Sie die Verwaltung vor Ort.
  • Rats- und Ausschusssitzungen: Termine und Unterlagen finden Sie auf unserer Seite unter „Rat und Ausschüsse“.

Fragen an den SPD Gemeindeverband Saterland? Schreiben Sie uns: Vorsitzender@spd-saterland.com oder rufen Sie an: 04498 - 709924.
SPD Gemeindeverband Saterland

Wir informieren transparent über unsere Arbeit im Gemeinderat, stellen unsere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor und laden Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen ein. Für eine bürgernahe, agierte Kommunalpolitik im Saterland.
Kontakt

SPD Saterland (Herr Henning Stoffers)
Dr. Jünemann-Straße 5
26683 Saterland

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